AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Handschuhkönig GmbH Hallwil

1. Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten in der jeweils aktuellsten Version für sämtliche Warenlieferungen von der Handschuhkönig GmbH. Die Handschuhkönig GmbH ist berechtigt, diese allgemeinen Verkaufsbedingungen nach eigenem Ermessen zu überarbeiten und zu ändern. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, bei der Handschuhkönig GmbH ein Exemplar der aktuell gültigen allgemeinen Verkaufsbedingungen zu verlangen.

1.2 Abweichungen von diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen sind nur in schriftlicher Form gültig. Entgegenstehende allgemeine Verkaufsbedingungen eines Kunden gelten auch dann nicht, wenn die Handschuhkönig GmbH im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Sollten einzelne Klauseln dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

2. Verkaufsunterlagen und Vertragsabschluss

2.1 Die von der Handschuhkönig GmbH abgegebenen Verkaufsunterlagen sowie die technischen Beschriebe sind, vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Zusage, nicht verbindlich.

2.2 Sofern die Handschuhkönig GmbH mündliche oder schriftliche Bestellungen eines Kunden nicht innert fünf Tagen nach Bestellungseingang schriftlich ablehnt oder abändert, ist über die bestellten Waren ein Kaufvertrag zustande gekommen.

2.3 Falls die Handschuhkönig GmbH auf eine Bestellung eines Kunden mit einer abweichenden Liefer-offerte antwortet, muss der Kunde diese innert fünf Tagen schriftlich ablehnen, andernfalls die geänderte Offerte als genehmigt gilt.

3. Preise

3.1 Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise von der Handschuhkönig GmbH Netto ab dem Lager- resp. Herstellungsort und ohne Verpackungs- und Transportkosten sowie gesetzlichen Steuern.

3.2 Alle Fracht-, Versicherungs-, Bewilligungs- und Beurkundungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Zusätzlich bezahlt der Kunde sämtliche Steuern, Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben, welche im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden. Soweit derartige Abgaben von der Handschuhkönig GmbH bezogen werden, hat sie der Kunde auf erste Aufforderung hin zurückzuerstatten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungen des Kunden an die Handschuhkönig GmbH in Schweizer Franken zu bezahlen.

4.2 Die Kaufpreisforderungen von der Handschuhkönig GmbH werden innerhalb von 15 Tagen nach Auslieferung der Waren fällig.

4.3 Sofern der Kunde diese Zahlungsfrist nicht einhält, ist die Handschuhkönig GmbH  bzw. der Inkassodienstleister ohne weiteres berechtigt folgende Kosten für den Zahlungsverzug dem Kunden in Rechnung zu stellen:

a) Verzugszinsen in Höhe des aktuellen Kleinkreditzinssatzes, mindestens aber 5% p.A.

b) Die Handschuhkönig GmbH interne Mahngebühren von CHF 10 (bei Rechnungsbetrag bis CHF 1‘000) bzw. CHF 30 (bei einem Rechnungsbetrag über CHF 1‘000)

4.4 Sofern der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Rückstand gerät, ist die Handschuhkönig GmbH  berechtigt, die Warenauslieferung solange zu sistieren, bis der Ausstand beglichen ist.

4.5 Die Handschuhkönig GmbH ist berechtigt, sämtliche Forderungen, welche der Kunde der Handschuhkönig GmbH gegenüber erhebt, mit den Handschuhkönig GmbH zustehenden Zahlungsansprüchen zu verrechnen. Der Kunde darf seine Zahlungsverpflichtungen nur mit solchen Forderungen verrechnen, welche von der Handschuhkönig GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.6 Bei Zahlungsverzug sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist die Handschuhkönig GmbH berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen und die Auslieferung von noch nicht vollständig bezahlten Waren von entsprechenden Vorauszahlungen abhängig zu machen.

5. Lieferfristen

5.1 Die Handschuhkönig GmbH sichert dem Kunden eine speditive und beförderliche Auftragsabwick-lung zu. Infolge der zentralen Logistikstrukturen ist es der Handschuhkönig GmbH möglich, allgemein verbindliche Lieferfristen zuzusichern.

5.2 Zusagen über Lieferfristen oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von der Handschuhkönig GmbH  schriftlich bestätigt worden sind. In diesem Falle gilt die vereinbarte Lieferfrist als eingehalten, wenn die Waren innerhalb der Frist am Herstellungs- oder Lagerort zur Auslieferung bereit sind.

5.3 Soweit die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, weil einer der folgenden Gründe vorliegt, so verlängert sich die Lieferfrist um eine angemessene Zeitdauer:

a) Falls der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt,

b) falls die Nichteinhaltung der Lieferfrist durch einen Streik oder eine Aussperrung oder sonstige unvorhersehbare und von der Handschuhkönig GmbH unverschuldete Ereignisse zurückzuführen ist,

c) falls der Kunde nachträgliche Abänderungswünsche oder Ergänzungen verlangt.

5.4 Teillieferungen sind zulässig.

5.5 Bestellte und gelieferte Waren können bis maximal 6 Tage nach Ablieferung retourniert werden.

6. Versand, Versicherung und Gefahrenübergang

6.1 Der Transport der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

6.2 Die Handschuhkönig GmbH organisiert den Transport der Waren in eigenem Ermessen, wobei sie Sonderwünsche des Kunden soweit als möglich berücksichtigt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Handschuhkönig GmbH bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Warenlieferung inkl. sämtlicher im Zusammenhang mit den Warenlieferungen entstandenen Nebenkosten Eigentümerin der Waren. Solange nicht alle ausstehenden Forderungen bezahlt sind, ist die Handschuhkönig GmbH  berechtigt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt an den ausgelieferten Waren eintragen zu lassen.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle Handlungen zu unterlassen, welche den mit dem Eigentumsvorbehalt verfolgten Zielen zuwider laufen würden.

8. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche

8.1 Ist die verkaufte Ware mangelhaft, so hat der Kunde innert 14 Tagen nach Erhalt der Sendung die Handschuhkönig GmbH  hierüber schriftlich Mängelrüge zu erstatten. Entdeckt der Kunde nach Ablauf dieser Frist versteckte Mängel, welche bei der ordnungsgemässen Überprüfung nicht entdeckt werden konnten, so muss er diese der Handschuhkönig GmbH innert fünf Tagen nach Entdeckung schriftlich melden. Erfolgt eine schriftliche Beanstandung nicht oder nicht fristgerecht, so gilt die betreffende Lieferung als genehmigt und der Kunde verliert jegliche Garantieansprüche.

8.2 Der Garantieanspruch des Kunden gilt nicht für Mängel infolge natürlicher Abnützung, insbesondere bei Verschleissteilen oder für Mängel, welche aus unsachgemässer Behandlung resultieren. Die Handschuhkönig GmbH schliesst jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus, falls der Kunde oder Drittpersonen, welche von der Handschuhkönig GmbH nicht vorgängig autorisiert wurden, Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten Waren vornimmt.

8.3 Für Mängel welche später als 14 Tage nach der Auslieferung auftreten, schliesst die Handschuhkönig GmbH jegliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus.

8.4 Erweist sich eine Mängelrüge als berechtigt, so kann die Handschuhkönig GmbH  nach eigener Wahl die Mängelbehebung durch Reparatur der mangelhaften Ware oder durch Lieferung von neuer, mangelfreier Ware, vornehmen.

8.5 Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Ware, insbesondere auf Auflösung des Vertrages, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz für direkte oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

9.1 Sofern nicht anders bestimmt, ist der Erfüllungsort von Leistungen unter diesem Vertrag jeweils im Sitz der Handschuhkönig GmbH in Hallwil.

9.2 Die Handschuhkönig GmbH ist berechtigt, Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhalten hat, unbesehen der Herkunft dieser Daten, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

9.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist der  Sitz der Handschuhkönig GmbH in Hallwil. Die Handschuhkönig GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei einem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.

9.4 Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle gestützt darauf abgeschlossenen Verträge unterstehen dem materiellen Schweizerischen Recht.

Handschuhkönig GmbH Mülisacker 89 5705 Hallwil

www.handschuh-koenig.ch

November  2017

Muelisacker 89
CH-5705 Hallwil
SWITZERLAND
Fax: 0041 62 544 26 83
Tel:  0041 79 248 33 33

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